ESTATUTO DO INESPEC EM ALEMÃO

Forschung, Beratung und Kultur
 





STATUS DER
INSTITUT FÜR BILDUNG, FORSCHUNG,
ERWEITERUNG UND KULTUR





KAPITEL I -
NAME, Ort und Zweck




Artikel 1 - Das Institut für Bildungsforschung, Erweiterung und Kultur, ist eine private Einrichtung, auch unter dem Akronym, unspezifische, am 1. Mai 2007 gegründet, ist ein Zivil-, Non-Profit-Organisationen, die die letzten Haus II, Santo Amaro Nachbarschaft, Postleitzahl 60540260 - auf unbestimmte Zeit, in der Stadt Fortaleza, Ceará, Dr. Fernando Augusto auf der Straße, 873 Hauptsitz.

Artikel 2 - Das Institut für Bildungsforschung, Erweiterung und Kultur Hauptziel ist es, Bildungseinrichtungen hinweg aufrechtzuerhalten:
a) Ost;
b) Höhere;
c) Spezifische Projekte für Bildung, Kultur, Umfang und Kultur;
d) Pflegen Schutz Körpern diffuse Interessen der Zivilgesellschaft.

Artikel 3 - Bei der Entwicklung ihrer Aktivitäten, macht das Institut für Bildungsforschung, Erweiterung und Kultur ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, Hautfarbe, Geschlecht oder Religion.

Artikel 4 - Das Institut für Bildungsforschung, Erweiterung und Kultur haben eine Charta, wenn die von der Generalversammlung genehmigt den Betrieb regeln.

Artikel 5 - Um seine (n) Anwendung (en), das Institut für Bildungsforschung, Erweiterung und Kultur erfüllen wird sich in so viele Einheiten des Dienstes, wie viele notwendig sind, die durch eine Geschäftsordnung geregelt organisieren Interne Geschäftsordnung des Instituts für Bildungsforschung, Erweiterung und Kultur





KAPITEL II
MITGLIEDER

Artikel 6 - Das Institut für Bildungsforschung, Erweiterung und Kultur besteht aus beliebig vielen Mitglieder zugelassen werden, in der Meinung des Managements, unter geeigneten Personen.

7 - Am Institut für Bildungsforschung, Erweiterung und Kultur werden folgende Kategorien von Mitgliedern:

1) - Gründer, diejenigen, die das Protokoll der Gründung des Instituts für Bildungsforschung, Erweiterung und Kultur zu unterzeichnen;

2) - Gönner denen, welchen die Generalversammlung, diese Unterscheidung zu verleihen, entweder spontan oder durch Vorschlag des CEO, wegen der Verdienste um das Institut für Bildungsforschung, Erweiterung und Kultur;

3) - Honorary die Gläubiger von Ruhm Ehre für Verdienste um das Institut für Bildungsforschung, Erweiterung und Kultur, einen Vorschlag des Vorstands an die Generalversammlung werden;

4) - Steuerpflichtige, die das Institut für Bildungsforschung, Erweiterung und Kultur Zahlungsfähigkeit des monatlichen durch den Verwaltungsrat für die Wartung ihrer Ziele;

Artikel 8 - Die Rechte der Gründungsmitglieder des Instituts für Bildungsforschung, Erweiterung und Kultur, als auch mit seinen sozialen Verpflichtungen:

I - Abstimmung und für die gewählten Positionen gewählt werden;

II - die Teilnahme an Hauptversammlungen statt.

Einziger Paragraph. Gönner und Ehrenmitglieder sind nicht stimmberechtigt, noch werden abgestimmt werden.

Artikel 9 - Die Aufgaben der Mitglieder des Instituts für Bildungsforschung, Erweiterung und Kultur:

I - erfüllen die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen;

II - durch die Bestimmungen des Vorstandes zu befolgen.

Einziger Paragraph. Wenn es gute Sache, so kann das Mitglied entlassen oder aus dem Institut für Bildungsforschung, Erweiterung und Kultur durch eine Entscheidung des CEO ausgeschlossen werden, nachdem das Recht auf Verteidigung, und diese Entscheidung der Generalversammlung appellierte spätestens fünfzehn (15) Tage.

Artikel 10 - Mitglieder des Instituts für Bildungsforschung, Erweiterung und Kultur nicht zu reagieren, auch sekundär diese Verpflichtungen und soziale Institution.

KAPITEL III
MANAGEMENT


11 - Das Institut für Bildungsforschung, Erweiterung und Kultur wird gegeben sein durch:

I - der Generalversammlung;

II - der Vorstand;

III - Board of Trustees.

12 - Die Generalversammlung, oberstes Organ der Institution, die Gründungsmitglieder werden in good standing ihrer gesetzlichen Rechte.

13 - Die Generalversammlung:

I - wählt den Vorstand und Kuratorium;

II - die Klage der Direktoren;

III - Berufungen gegen Entscheidungen des Vorstandes;

III - auf Reformen der Satzung zu beschließen;

III - um den Titel des emeritierten und Ehrenmitglied auf Vorschlag des Vorstandes zu gewähren;

IV - um über die Zweckmäßigkeit des Verkaufs, Kompromiss, Hypotheken oder Devisen zu entscheiden;

V - Entscheidung über die Beendigung der Behörde im Rahmen dieser Satzung;

VI - auf die Konten zu genehmigen;

VII - die Genehmigung der Satzung.



14 - Die Generalversammlung wird normalerweise einmal pro Jahr an:

I - genießen Sie den Jahresbericht des Vorstands;

II - zu diskutieren und Genehmigung des Jahresabschlusses und vom Board of Trustees.


15 - Die Generalversammlung wird außerordentlich sein, wenn einberufen:

I - Der Präsident des Vorstands;

II - der Vorstand;

II - der Stiftungsrat;

III - auf Antrag von einem Fünftel der Gründungsmitglieder in good standing mit sozialen Verpflichtungen.

16 - Die Einberufung der Generalversammlung wird durch eine Mitteilung am Sitz der Institution, Rundschreiben oder andere geeignete Weise veröffentlicht werden, mindestens 15 (15 Tage).

Einziger Paragraph - Jede Versammlung beim ersten Aufruf mit der Mehrheit der Mitglieder und der zweite Aufruf, mit einer beliebigen Anzahl installiert werden, sieht das Gesetz keine spezielle beschlussfähig.

17 - Der Vorstand besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten, Ersten und Zweiten Sekretären.

Einziger Paragraph - Das Mandat des Vorstandes wird 6 (sechs) Jahre und kann für einen zusammenhängenden Wiederwahl erneuert werden.

18 - Der Vorstand Vorstand:

I - Entwicklung und Umsetzung eines jährlichen Programm von Aktivitäten;

II - die Vorbereitung und Einreichung der Generalversammlung, des Jahresberichts;

III - den Bezugspreis für die fördernden Mitglieder;

IV - mit öffentlichen und privaten Institutionen zur gegenseitigen Zusammenarbeit bei Maßnahmen von gemeinsamem Interesse verzahnt;

V - Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern;

VI - Anruf einer Hauptversammlung;

19 - Der Vorstand wird mindestens zweimal jährlich zusammen.

20 - Der Vorsitzende:

I - Vertreter des Instituts für Bildungsforschung, Erweiterung und Kultur aktiv und passiv, gerichtlich und außergerichtlich;

II - die Achtung und Durchsetzung dieser Verfassung und Satzung;

III - einzuberufen und den Vorsitz bei der Generalversammlung:

IV - beruft die Sitzungen des Vorstands;

V - Zeichen alle Schecks, Zahlungsanweisungen und Wertpapiere, die finanziellen Verpflichtungen des Instituts für Bildungsforschung, Erweiterung und Kultur zu repräsentieren.

21 - Der Vizepräsident:

I - an den Präsidenten in dessen Abwesenheit oder Unfähigkeit zu ersetzen;

II - Amtsantritt im Falle einer Vakanz, bis zu seiner Vollendung;

III - zur Verfügung gestellt, in der Regel ihre Zusammenarbeit mit dem Präsidenten.

22 - Es ist der Erste Sekretär:

I - Secretary of Vorstandssitzungen und der Generalversammlung und schreiben Sie die Minuten;

II - alle Neuigkeiten über die Aktivitäten des Unternehmens zu veröffentlichen.

23 - Der Zweite Sekretär:

I - ersetzen Sie den ersten Sekretär in seiner Abwesenheit oder Erwerbsunfähigkeit;

II - Amtsantritt im Falle einer Vakanz, bis zu seiner Fertigstellung und

III - zur Verfügung gestellt, in der Regel die Zusammenarbeit mit dem Ersten Sekretär.

24 - Die Zuständigkeit des Kuratoriums werden in der Satzung des Instituts für Bildungsforschung, Erweiterung und Kultur definiert werden.
27 - Das Kuratorium:

I - die Bücher des Unternehmens;

II semi-Prüfung der Bilanz ausgewiesen, Meinens darüber;

III - die Einnahmen und Ausgaben, berichten, wenn gefordert wird.

IV - bis auf den Erwerb und Verkauf von Waren opine.

Einziger Paragraph - Der Rat beschließt normalerweise alle 6 (sechs) Monaten zu treffen und, außergewöhnlich, wenn nötig.

28 - Aktivitäten der leitenden Angestellten und Direktoren sowie der Mitglieder, sind völlig frei, aber es nicht gestattet, jeder Gewinn, Trinkgeld, Bonus oder Vorteil zu erhalten.

29 - Die beruflichen Tätigkeiten, um die Ziele des Instituts für Bildungsforschung, Erweiterung und Kultur zu erhalten wird nach ihr Projekt vom Vorstand genehmigt bezahlt werden, und nicht mit dem Verbot im vorhergehenden Artikel verwechselt werden.

30 - Der Verein wird durch Mitgliedsbeiträge und andere Aktivitäten zu halten und die Umsätze, operative Ergebnisse und mögliche Ressourcen werden in voller Höhe in die Erhaltung und Entwicklung der institutionellen Ziele im Inland angewendet werden.


KAPITEL IV
Die ERBE


31 - Die Vermögenswerte des Instituts für Bildungsforschung, Erweiterung und Kultur wird beweglicher Sachen, Grundstücke, Fahrzeuge, Vieh, Aktien und Anleihen der öffentlichen Schulden bestehen.

32 - Im Falle der Auflösung der Institution, wird das verbleibende Vermögen auf einen anderen Gegenstück Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit, die mit dem National Council of Social Assistance registriert zugeordnet werden - CNAS oder öffentliche Einrichtung, nach Rücksprache mit dem Vorstand des Instituts für Bildungsforschung , Extension und Kultur.


KAPITEL V
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN


33 - Das Institut für Bildungsforschung, Erweiterung und Kultur wird durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung aufgelöst werden speziell zu diesem Zweck einberufenen, wenn es unmöglich, ihre Arbeit fortzusetzen wird.

34 - Dieses Reglement kann jederzeit durch Beschluss des 3.2 (zwei Drittel) der Anwesenden an der Hauptversammlung geändert werden speziell zu diesem Zweck einberufenen, kann es nicht auf den ersten Anruf zu entscheiden, ohne die absolute Mehrheit der Mitglieder, oder weniger als ein Drittel (ein Drittel) in den folgenden Ladungen und tritt am Tag seiner Aufnahme in Büro betreten.

35 - Die Fälle werden vom Vorstand beschlossen und genehmigt durch die Generalversammlung.

Artikel 36 - Diese Satzung wurde von der Hauptversammlung am 10. Mai 2007 gebilligt wurde, und tritt nach ihrer Veröffentlichung auf der Website des Unternehmens geben.

City of Fortaleza, am 19. Mai 2007.




Professora Raimunda da Silva Henrique Rabelo
Educator und Spezialist für Special Education
Präsident


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